DGUV Regel 102-002
Sicherheitstechnische Kontrolle
Unsere Podeste sind in Anlehnung an die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Landesunfallkasse – Richtlinien für Kindergärten (DGUV Regel 102-002) und an die DIN EN1176-Europäische Norm für Spielplatzgeräte geplant und angefertigt.
Trotzdem empfehlen wir eine unabhängige, sicherheitstechnische Kontrolle z.B. durch den TÜV oder einen Spielplatzprüfer mit Eignung nach DIN SPEC 79161. Der Betreiber trägt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung. Er haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Zur Verkehrssicherungspflicht zählt eine ausreichende Durchführung von Kontroll- und Wartungsvorgängen.