Wie sind die Wartungs- und Kontrollintervalle?
Kontroll- und Wartungsarbeiten sind von geeigneten, befähigten und ausgebildeten Personen durchzuführen, die mit gesundem Menschen- und Sachverstand den Bestand beurteilen können.
Es gelten bei den Prüfungen die aktuellen DIN und GUV- Vorschriften.
Alle starren und beweglichen Teile müssen regelmäßig durch eine Sichtkontrolle überprüft werden.
Das geschieht täglich bzw. mindestens wöchentlich zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus oder aus Überbeanspruchung ergeben können, wie etwa zerschnittene Seile und Netze, abgebrochene oder beschädigte Geländer.
Beschädigte Materialien sind sofort auszutauschen.